Simson-Fahrzeuge erfreuen sich seit Jahren ungebrochener Beliebtheit. Ob Schwalbe, S50, S51, Star oder SR50 – die kultigen Zweiräder aus Suhl sind längst nicht mehr nur bei älteren Liebhabern gefragt. Auch viele junge Fahrer entdecken die Fahrzeuge für sich. Regelmäßig finden große Simson-Treffen und Ausfahrten statt, bei denen restaurierte und individuell umgebaute Fahrzeuge präsentiert werden.
Mit den Umbauten stellt sich jedoch häufig die Frage: Wann ist eine Änderungsabnahme erforderlich und welche Unterlagen werden benötigt?
Typische Umbauten an Simson-Fahrzeugen
Viele Besitzer möchten ihr Fahrzeug technisch oder optisch an die eigenen Vorstellungen anpassen. Besonders häufig sehen wir bei Simson-Fahrzeugen folgende Änderungen:
- Umbau von Trommelbremsen auf Scheibenbremsen
- Austausch von Federbeinen und Stoßdämpfern
- Änderungen an Schwinge oder Gabel
- Umbauten an Lenkern und Lenkerarmaturen
- Austausch von Kupplungs- und Bremshebeln
- Änderungen an Beleuchtungseinrichtungen
- Umbauten an Rädern und Bereifung
Nicht jede Änderung ist automatisch eintragungspflichtig. Entscheidend ist immer die Genehmigungsgrundlage des jeweiligen Bauteils.

Beispiel einer Simson S 50 B1 mit verschiedenen technischen Umbauten.
Bereits vor dem Umbau die Unterlagen prüfen
Wer Zubehörteile oder Umbauten plant, sollte sich bereits vor dem Einbau mit den mitgelieferten Unterlagen beschäftigen.
Je nach Bauteil können beispielsweise folgende Dokumente vorliegen:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
- Teilegutachten
- Prüfberichte
- Herstellerbescheinigungen
Aus diesen Unterlagen ergibt sich, ob das Bauteil:
- ohne weitere Maßnahmen verwendet werden darf,
- eine Änderungsabnahme erfordert oder
- im Einzelfall eine Einzelabnahme notwendig macht.
Ebenso wichtig sind die im Gutachten enthaltenen Auflagen. Häufig ist dort festgelegt, für welche Fahrzeugtypen das Bauteil verwendet werden darf und welche Bedingungen bei der Montage einzuhalten sind.
Was wird zur Änderungsabnahme benötigt?
Für die Durchführung einer Änderungsabnahme sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Das Fahrzeug selbst
- Die Betriebserlaubnis beziehungsweise die KBA-Papiere
- Die Genehmigungsunterlagen der verbauten Bauteile
- Gegebenenfalls weitere Nachweise aus dem jeweiligen Gutachten
Während der Prüfung wird kontrolliert, ob die verbauten Teile ordnungsgemäß montiert wurden und sämtliche Vorgaben der Genehmigungsgrundlage eingehalten sind.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte betrachtet:
- Fachgerechte Montage
- Einhaltung der Anbauanleitung
- Freigängigkeit beweglicher Bauteile
- Ausreichende Lenkeinschläge
- Funktion der Bremsanlage
- Sichere Befestigung aller Komponenten
- Erfüllung der Auflagen aus dem Gutachten
Praxisbeispiel: Umbau einer Simson S 50 B1
Das auf den Bildern gezeigte Fahrzeug ist eine Simson S 50 B1, an der verschiedene technische Änderungen vorgenommen wurden.
Im Rahmen der Änderungsabnahme wurden folgende Umbauten beurteilt:
- Telegabelumbau mit Scheibenbremsanlage
- Sonderlenker
- Geänderte hintere Federbeine
- Geänderter Bremshebel


Bei solchen Umbauten werden die jeweiligen Genehmigungsunterlagen geprüft und mit dem tatsächlich verbauten Zustand am Fahrzeug verglichen. Darüber hinaus wird kontrolliert, ob sämtliche Auflagen aus den Gutachten oder Genehmigungen eingehalten wurden und die Bauteile fachgerecht montiert sind.
Besonders bei Änderungen an Fahrwerk, Lenkung und Bremsanlage spielt die Verkehrssicherheit eine entscheidende Rolle. Daher werden unter anderem die sichere Befestigung der Bauteile, ausreichende Freigängigkeiten sowie die ordnungsgemäße Funktion der betroffenen Systeme überprüft.
Die Genehmigungsgrundlagen der verwendeten Bauteile sollten daher bereits vor dem Termin vollständig vorliegen. So kann die Abnahme in der Regel deutlich einfacher und schneller durchgeführt werden.
Wann kann eine Einzelabnahme erforderlich werden?
Nicht jeder Umbau lässt sich im Rahmen einer Änderungsabnahme beurteilen.
Eine Einzelabnahme kann beispielsweise notwendig werden, wenn:
- keine geeigneten Genehmigungsunterlagen vorhanden sind,
- Sonderanfertigungen verbaut wurden,
- mehrere technische Änderungen miteinander kombiniert werden,
- wesentliche Fahrzeugkomponenten verändert wurden.
Welche Art der Abnahme erforderlich ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Nach der erfolgreichen Abnahme
Nach einer erfolgreichen Änderungsabnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese sollte dauerhaft zusammen mit den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. Bei Kontrollen oder späteren Prüfungen dient sie als Nachweis für die ordnungsgemäße Genehmigung der Änderungen.
Wer dagegen Umbauten ohne die erforderlichen Nachweise oder Abnahmen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, riskiert unter Umständen das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Änderungsabnahme für Simson-Fahrzeuge in Leipzig
Sie planen Umbauten an Ihrer Simson oder haben bereits Änderungen vorgenommen und sind unsicher, welche Unterlagen benötigt werden?
Unsere KÜS-Prüfingenieure beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Änderungsabnahme und prüfen Ihr Fahrzeug direkt vor Ort. Bringen Sie einfach Ihr Fahrzeug, die Betriebserlaubnis sowie die vorhandenen Genehmigungsunterlagen mit.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Prüfstelle in Leipzig oder sprechen Sie uns bereits vor dem Umbau an. Oft lassen sich Fragen zur Zulässigkeit von Änderungen frühzeitig klären und spätere Probleme vermeiden.