Oldtimerbegutachtung
Mit der Oldtimerbegutachtung nach §23 schaffen wir die Grundlage für die Zulassung Ihres historischen Fahrzeugs mit H-Kennzeichen.
Begutachtung anfragen
Oldtimerbegutachtung
Was wird bei der Oldtimerbegutachtung geprüft?
Fahrzeugalter
Für ein H-Kennzeichen muss Ihr Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung.
Historischer Originalzustand
Nur solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem historischen Originalzustand entsprechen und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können das H-Kennzeichen erhalten.
Erhaltungszustand
Ein Oldtimer muss sich in einem guten Erhaltungs- und Pflegezustand befinden. Starke Korrosion, erhebliche Mängel oder unsachgemäße Umbauten können einer positiven Begutachtung entgegenstehen.
Häufige Fragen
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Für die Oldtimerzulassung muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und weitgehend dem historischen Originalzustand entsprechen. Die Voraussetzungen werden im Rahmen der Begutachtung nach §23 StVZO geprüft.
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Ja. Zeitgenössische Umbauten und Zubehörteile sind grundsätzlich möglich, wenn sie dem historischen Charakter des Fahrzeugs entsprechen und innerhalb der damaligen Epoche üblich waren.
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Bringen Sie nach Möglichkeit die Zulassungsbescheinigung, vorhandene Gutachten, Nachweise über Restaurierungen sowie Unterlagen zu Umbauten oder Zubehör mit. Diese können die Begutachtung erleichtern und die Historie des Fahrzeugs dokumentieren.
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Die Oldtimerbegutachtung kostet 75€. Dazu kommt die verpflichtende HU, die im Zuge der Begutachtung durchgeführt wird und mögliche Zusatzkosten für Recherche.
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