Sie haben einen Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug gehabt und wissen nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen? Wir können Ihnen helfen! Unsere Experten erstellen für Sie ein professionelles Unfallgutachten, das Ihnen alle wichtigen Informationen über den Schaden an Ihrem Fahrzeug liefert.

Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how in der Fahrzeugbewertung. Wir nutzen professionelle Bewertungsinstrumente und arbeiten nach den neuesten Standards, um eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit unserer Bewertungen sicherzustellen.

Worüber informiert ein Gutachten?

Bei einem Unfallgutachten, werden verschiedene Punkte berücksichtigt. Hier sind die wichtigsten:

  • Voraussichtliche Reparaturkosten: Es ist wichtig, eine Schadensanalyse durchzuführen, um die voraussichtlichen Reparaturkosten zu ermitteln. Dies ist eine wichtige Information, um zu entscheiden, ob es wirtschaftlicher ist, das Fahrzeug zu reparieren oder es als Totalschaden zu betrachten.
  • Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs: Wenn das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, ist es wichtig, den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Dies ist der Betrag, den es kosten würde, ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu kaufen.
  • Zeit für Reparatur/ Wiederbeschaffung: Die Zeit, die für die Reparatur des Fahrzeugs oder die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs benötigt wird, ist ein wichtiger Faktor.
  • Eventuelle Wertminderung: Nach einem Unfall kann das Fahrzeug an Wert verlieren, selbst wenn es vollständig repariert wurde. Diese Wertminderung kann durch eine Schadensanalyse ermittelt werden und sollte bei der Entscheidung, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder nicht, berücksichtigt werden.

Für wen lohnt sich ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist besonders relevant für Unfallbeteiligte, die den Unfall nicht selber verschuldet haben. Denn in diesem Fall muss der Schadensersatz vom Unfallgegner gefordert werden. Durch das Gutachten können die geschädigten Unfallbeteiligten belegen, dass ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist und sie eine Entschädigung dafür benötigen. Ohne ein Gutachten kann es schwierig sein, den entstandenen Schaden genau zu beziffern und den Schadensersatz vom Unfallgegner einzufordern.

Wie läuft das Unfallgutachten ab?

Nach einem Unfall ist es wichtig, das beschädigte Fahrzeug so zu belassen, wie es ist, und es nicht zu waschen oder zu reparieren, um Beweise für den Schaden zu sichern. Als nächstes sollte der Unfallgegner identifiziert werden, indem man den Fahrzeugschein, das Kennzeichen und die Personalien der Gegenseite aufnimmt. Wenn die Polizei vor Ort ist, wird sie auch eine sogenannte „Austauschkarte“ ausfüllen, auf der eine Tagebuchnummer vermerkt ist. Diese Nummer wird später gegebenenfalls für die Schadensabwicklung benötigt.

Wenn das beschädigte Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, können unsere Gutachter auch direkt zum Standort des Fahrzeugs kommen, um den Schaden zu begutachten.

Vor Ort werden umfassende Lichtbilder vom Unfallschaden gemacht, um später eine genaue Schadensanalyse durchführen zu können. Die Bewertung berücksichtigt Faktoren wie Alter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Besitzverhältnisse und örtlichen Marktlage. Auf Basis dieser Schadensanalyse können dann die Reparaturkosten ermittelt und mit dem aktuellen Wert des Fahrzeugs gegenübergestellt werden.

Nach Abschluss der Schadensanalyse und der Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes sowie der Reparaturkosten wird das fertige Gutachten an die Versicherung, an Ihren Rechtsanwalt und an Sie weitergeleitet, um Schadensersatzforderungen geltend machen zu können.

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Unabhängig und professionell ermitteln wir den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Dabei werden Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Besitzverhältnisse, ggf. erlittene Vor- oder Altschäden, möglicherweise erforderliche Aufwendungen für Verschleißreparaturen und alle sonstigen wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Entspricht das Fahrzeug den Bedingungen, wird es als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bewertet und darf ein H-Kennzeichen erhalten. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand feststellbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips. Die Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) überprüft und abgenommen werden. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt. Änderungsabnahme (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich. Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft: das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich) die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt. Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. Welche Punkte der KÜS-Prüfingenieur bei einer regulären HU untersucht, können Sie unter Prüfpunkte einsehen.

Dass eine Prüfung des Fahrzeugs ansteht, erkennt der Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette des Kennzeichens, dem Fahrzeugschein oder auf dem Bericht der letzten Hauptuntersuchung. Für die unterschiedlichen im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugtypen gibt es  für die anstehenden Untersuchungen abweichende Fristen.