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Kfz-Gutachter bei Otto & Brix

Jetzt als Kfz-Gutachter (m/w/d) bei Otto & Brix einsteigen

Du kommst von hier und suchst nach einer neuen Stelle als Kfz-Gutachter in Leipzig? Die möchtest nach Leipzig ziehen und weiter als Sachverständiger arbeiten? Dann bewirb dich unkompliziert bei uns und werde Teil unseres Teams.

Was dich bei uns als Kfz-Gutachter erwartet

Wir sind seit 30 Jahren der erste Ansprechpartner für Schadensgutachten in Leipzig. In unserem Team übernehmen wir für unsere Kunden alle gängigen Dienstleistungen – ob Schadensgutachten, Fahrzeugbewertungen oder Oldtimerbewertungen. Dabei arbeiten wir sowohl vor Ort in unsere Prüfstelle in Leipzig-Probstheida, als auch unterwegs beim Kunden im Außendienst. 

Als Kfz-Gutachter bist Du bei uns in alle Aspekte der Gutachtenerstellung involviert und kannst selbstständig arbeiten – Du:

  • übernimmst die Kundebetreuung
  • dokumentierst Schäden
  • erstellst Gutachten
  • verfasst Stellungnahmen und bestätigst Reparaturen

Bei deiner Arbeit kannst Du dabei auf ein erfahrenes Team im Rücken und auf optimale Arbeitsbedingungen zählen. Als Sachverständiger bei uns hast Du Zugang zur modernen Prüfstelle, aktueller IT Infrastruktur und persönlichem Freiraum. Für diese Stelle ist die Arbeit im Homeoffice teilweise möglich. Die Zusammenarbeit bei uns funktioniert unbürokratisch und kollegial. Mit deinen zukünftigen Kollegen im Bereich Prüfwesen und Gutachterwesen verbindet dich die Leidenschaft für Kraftfahrzeuge. 

Was die Stelle bietet

Als Gutachter in unserem Team  erhältst du:

  • eine attraktive Vergütung (basierend auf deiner Erfahrung und Leistung)
  • einen Dienstwagen, Arbeitskleidung und Arbeitsausrüstung
  • die Möglichkeit teilweise im Homeoffice zu arbeiten
  • flexible Arbeitszeiten – auch Teilzeit ist nach Absprache möglich
  • kollegiales Arbeitsumfeld in einem eingespielten Team

Welchen Sacherständigen wir suchen

Für diese Stelle als Kfz-Gutachter in Leipzig suchen wir Bewerber mit Berufserfahrung, der eigenverantwortlich und mit Sorgfalt arbeitet. Speziell suchen wir Dich, wenn du vorher bereits auf Seiten der Versicherung oder in einem Büro Schadensgutachten und Fahrzeugbewertungen erstellt hast. Wir erwarten, dass du nach der Einarbeitungszeit zügig selbstständig den Kundenkontakt übernehmen kannst und ein verlässlicher Bestandteil unseres Teams wirst. Selbstverständlich stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite, wenn du Fragen oder Anliegen hast. 

Die Kenntnis eines bestimmten Kalkulationsprogramms ist nicht essentiell, aber Erfahrung im Umgang mit AutoIxpert und Qapter ist sicherlich hilfreich. Den selbstständigen Umgang mit gängigen Officeprogrammen, sowie Kamera oder Smartphone setzen wir voraus. 

Als Sachverständiger in unserem Team bringst du dabei ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift mit, zeigst Weitblick im Umgang mit Kunden und arbeitest verlässlich. 

Obwohl diese Stelle teilweise im Homeoffice besetzt werden kann, solltest Du aus der Umgebung Leipzigs kommen, damit du Kunden direkt in der Prüfstelle oder in Leipzig und Umland betreuen kannst. 

Neugierig geworden?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!
Schick uns deinen Lebenslauf per E-Mail, ruf uns direkt an oder nutze unser Bewerbungsformular, um dich unkompliziert zu bewerben.

Solltest du noch weitere Fragen haben, freuen wir uns ebenfalls über einen Anruf oder eine Email. 

Unabhängig und professionell ermitteln wir den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Dabei werden Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Besitzverhältnisse, ggf. erlittene Vor- oder Altschäden, möglicherweise erforderliche Aufwendungen für Verschleißreparaturen und alle sonstigen wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Entspricht das Fahrzeug den Bedingungen, wird es als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bewertet und darf ein H-Kennzeichen erhalten. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand feststellbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips. Die Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) überprüft und abgenommen werden. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt. Änderungsabnahme (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich. Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft: das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich) die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt. Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. Welche Punkte der KÜS-Prüfingenieur bei einer regulären HU untersucht, können Sie unter Prüfpunkte einsehen.

Dass eine Prüfung des Fahrzeugs ansteht, erkennt der Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette des Kennzeichens, dem Fahrzeugschein oder auf dem Bericht der letzten Hauptuntersuchung. Für die unterschiedlichen im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugtypen gibt es  für die anstehenden Untersuchungen abweichende Fristen.