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Fortbildung zum Kfz-Gutachter in Leipzig

Jetzt zum Kfz-Gutachter (m/w/d) fortbilden

Du bist Kfz-Meister und möchtest dich beruflich weiterentwickeln? Du möchtest als Kfz-Gutachter durchstarten und suchst dafür ein erfahrenes Team in Leipzig? Dann bewirb dich bei uns auf die Fortbildung zum Kfz-Gutachter und lege den Grundstein für deine berufliche Zukunft!

Was dich bei uns als Kfz-Gutachter erwartet

Wir sind seit 30 Jahren der erste Ansprechpartner für Schadensgutachten in Leipzig. In unserem Team übernehmen wir für unsere Kunden alle gängigen Dienstleistungen – ob Schadensgutachten, Fahrzeugbewertungen oder Oldtimerbewertungen. Dabei arbeiten wir sowohl vor Ort in unserer Prüfstelle in Leipzig-Probstheida, als auch unterwegs beim Kunden. 

Als Kfz-Gutachter bist Du bei uns in alle Aspekte der Gutachtenerstellung involviert und kannst selbstständig arbeiten – Du:

  • übernimmst die Kundebetreuung
  • dokumentierst Schäden
  • erstellst Gutachten
  • verfasst Stellungnahmen und bestätigst Reparaturen

 

Bei deiner Arbeit kannst Du dabei auf ein erfahrenes Team im Rücken und auf optimale Arbeitsbedingungen zählen. Als Sachverständiger bei uns hast Du Zugang zur modernen Prüfstelle, aktueller IT Infrastruktur und persönlichem Freiraum. Für diese Stelle ist die Arbeit im Homeoffice teilweise möglich. Die Zusammenarbeit bei uns funktioniert unbürokratisch und kollegial. Mit deinen zukünftigen Kollegen im Bereich Prüfwesen und Gutachterwesen verbindet dich die Leidenschaft für Kraftfahrzeuge. 

Was die Stelle bietet

Als Gutachter in unserem Team  erhältst du:

  • eine attraktive Vergütung (basierend auf deiner Erfahrung und Leistung)
  • einen Dienstwagen, Arbeitskleidung und Arbeitsausrüstung
  • die Möglichkeit teilweise im Homeoffice zu arbeiten
  • flexible Arbeitszeiten – auch Teilzeit ist nach Absprache möglich
  • kollegiales Arbeitsumfeld in einem eingespielten Team
  • die regelmäßige Möglichkeit an Weiterbildungen teilzunehmen

Was die Fortbildung beinhaltet

Die Fortbildung zum Kfz-Gutachter besteht bei uns aus zwei Teilen. In unserem Büro erlernst du in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen die praktischen Fähigkeiten, die du in deinem Arbeitsalltag als Gutachter benötigst. Hier wirst du Schritt für Schritt an die Arbeit mit dem Kunden herangeführt und kannst Erfahrung sammeln.

Außerdem organisieren wir für dich in Kooperation mit externen Schulungszentren eine theoretische Weiterbildung zum Sachverständigen. Je nachdem, welche Erfahrung bereits vorliegt, kann diese Weiterbildung eine Woche bis zu einem Monat umfassen. Die Kosten für die Fortbildung werden dabei von uns übernommen, sodass für dich kein Risiko entsteht. 

Thematisch umfasst die Fortbildung folgende Themenbereiche:

  • Rechte und Pflichten des Sachverständigen
  • Grundlagen der Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen 
  • Technische Aspekte der Gutachtenerstellung

 

Direkt nachdem du deine Fortbildung erfolgreich bei uns abgeschlossen hast, übernehmen wir dich und du kannst direkt als Gutachter bei uns durchstarten.

Was Du mitbringen solltest

Folgende Qualifikationen und Interessen solltest du mitbringen:

  • einen Kfz-Meister
  • einen Führerschein Klasse B
  • Offenheit für die Arbeit mit dem Kunden
  • Interesse an der Arbeit als Kfz-Gutachter, sowohl an rechtlichen und technischen Sachverhalten

 

Vorkenntnisse mit spezieller Software o.Ä. ist nicht notwendig. 

Neugierig geworden?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!
Schick uns deinen Lebenslauf per E-Mail, ruf uns direkt an oder nutze unser Bewerbungsformular, um dich unkompliziert zu bewerben.

Solltest du noch weitere Fragen haben, freuen wir uns ebenfalls über einen Anruf oder eine Email. 

Unabhängig und professionell ermitteln wir den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Dabei werden Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Besitzverhältnisse, ggf. erlittene Vor- oder Altschäden, möglicherweise erforderliche Aufwendungen für Verschleißreparaturen und alle sonstigen wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Entspricht das Fahrzeug den Bedingungen, wird es als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bewertet und darf ein H-Kennzeichen erhalten. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand feststellbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips. Die Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) überprüft und abgenommen werden. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt. Änderungsabnahme (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich. Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft: das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich) die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt. Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. Welche Punkte der KÜS-Prüfingenieur bei einer regulären HU untersucht, können Sie unter Prüfpunkte einsehen.

Dass eine Prüfung des Fahrzeugs ansteht, erkennt der Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette des Kennzeichens, dem Fahrzeugschein oder auf dem Bericht der letzten Hauptuntersuchung. Für die unterschiedlichen im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugtypen gibt es  für die anstehenden Untersuchungen abweichende Fristen.