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Assistenz in der Finanzbuchhaltung

Jetzt als Assistenz in der Finanzbuchhaltung einsteigen

Du suchst einen Job in Teilzeit oder einen Minijob in Leipzig und bringst vielleicht erste Erfahrungen in der Finanzbuchhaltung mit? Dann bewirb dich bei uns!  

Was dich bei uns erwartet

Wir sind ein etabliertes Sachverständigenbüro in Leipzig mit langjähriger Erfahrung im Gutachter- und Prüfwesen und suchen zur Verstärkung unseres Teams eine zuverlässige Assistenz in der Finanzbuchhaltung auf Minijob- oder Teilzeitbasis. Du wirst gründlich eingearbeitet und arbeitest teils im Büro, teils remote. Vorkenntnisse in DATEV Unternehmen online sind von Vorteil. Selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise ist Pflicht.

Was die Stelle bietet

  • Teilzeit / Minijob – flexibel gestaltbare Arbeitszeiten

  • Homeoffice-Anteil möglich

  • Intensive Einarbeitung

  • Kurze Entscheidungswege in einem familiären Team

  • Modernes, praxisnahes Arbeitsumfeld in Leipzig-Probstheida

Deine Aufgaben

  • Überwachung und Zuordnung laufender Buchungen und Rechnungen

  • Klärung von Unstimmigkeiten und Absprach mit der Geschäftsführung

  • Zuarbeit für unseren Steuerberater

  • Unterstützung bei der digitalen Belegorganisation und Pflege unserer Buchhaltungsprozesse

Was Du mitbringen solltest

  • Grundverständnis für Finanzbuchhaltung

  • Erfahrung mit DATEV Unternehmen online (oder Bereitschaft, dich einzuarbeiten)

  • Selbstständige, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise

  • Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und klare Kommunikation

Neugierig geworden?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!
Schick uns deinen Lebenslauf per E-Mail, ruf uns direkt an oder nutze unser Bewerbungsformular, um dich unkompliziert zu bewerben.

Solltest du noch weitere Fragen haben, freuen wir uns ebenfalls über einen Anruf oder eine Email.

Unabhängig und professionell ermitteln wir den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Dabei werden Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Besitzverhältnisse, ggf. erlittene Vor- oder Altschäden, möglicherweise erforderliche Aufwendungen für Verschleißreparaturen und alle sonstigen wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Entspricht das Fahrzeug den Bedingungen, wird es als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bewertet und darf ein H-Kennzeichen erhalten. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand feststellbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips. Die Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) überprüft und abgenommen werden. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt. Änderungsabnahme (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich. Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft: das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich) die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt. Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. Welche Punkte der KÜS-Prüfingenieur bei einer regulären HU untersucht, können Sie unter Prüfpunkte einsehen.

Dass eine Prüfung des Fahrzeugs ansteht, erkennt der Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette des Kennzeichens, dem Fahrzeugschein oder auf dem Bericht der letzten Hauptuntersuchung. Für die unterschiedlichen im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugtypen gibt es  für die anstehenden Untersuchungen abweichende Fristen.