Weiterbildung zum Kfz-Prüfingenieur

Du hast dein Maschinenbaustudium gerade abgeschlossen oder stehst kurz vor dem Abschluss? Du arbeitest bereits aber willst dich beruflich neuorientieren und hast Spaß an der Arbeit mit Fahrzeugen? Dann bewirb dich bei uns für die Weiterbildung zum Kfz-Prüfingenieur!

Warum?

Die Weiterbildung zum Kfz-Prüfingenieur ermöglicht dir den Einstieg in eine zukunftssichere und attraktive Berufslaufbahn. Als Prüfingenieur bist du für die Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchungen an Fahrzeugen verantwortlich und leistest einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Straßen. Dabei ist die Arbeit sowohl im Innendienst als auch im Außendienst möglich. Während andere den ganzen Tag im Büro sitzen, kannst du täglich in der Prüfstelle praktisch arbeiten. 

Die Prüfingenieurstätigkeit wird sehr gut bezahlt und je nachdem, wie du arbeiten möchtest, ist es möglich auch eine Gewinnbeteiligung an deiner Arbeit zu vereinbaren. Demenstprechend kannst du dir deine Arbeit so einteilen, wie du das möchtest.

Die Weiterbildung zum Kfz-Prüfingenieur ist also eine wertvolle Investition in deine berufliche Zukunft. Bei uns bist du mit dieser Investition in sicheren Händen. Seit beinahe 30 Jahren sind wir eine feste Instanz in Leipzig für Kraftfahzeuge. Bereits während der Ausbildung erhälst du ein Gehalt und hast Kollegen, die dir alle nötigen Fähigkeiten näherbringen. Wir bieten dir eine faire Bezahlung und perfekte Rahmenbedingungen für deine Weiterbildung.  

Was?

Die Ausbildung zum Kfz-Prüfingenieur dauert in der Regel 8 Monate und umfasst das theoretische und praktische Wissen, welches du für die Arbeit benötigst. Dabei absolvierst du die theoretische Weiterbildung bei unserem ÜO-Partner, der KÜS. Während der Ausbildung begleitest du außerdem unsere Kollegen bei Ihrer Arbeit und verschaffst dir wertvolle Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen, die du in deiner späteren Arbeit unbedingt benötigst. 

Wer?

Um mit uns deine Weiterbildung zum Kfz-Prüfingenieur zu durchlaufen, solltest du folgende Qualifikationen und Fähigkeiten mitbringen:

  • ein (bald) abgeschlossenes Studium in den Bereichen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik
  • ein sauberes Führungszeugnis
  • eine Faszination für Fahrzeuge
  • die Bereitschaft mit Kunden zu Arbeiten

Wenn du weitere Fragen hast oder dich bewerben möchtest, dann sende uns entweder eine Email mit deinem Lebenslauf oder rufe uns an!

Unabhängig und professionell ermitteln wir den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Dabei werden Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Besitzverhältnisse, ggf. erlittene Vor- oder Altschäden, möglicherweise erforderliche Aufwendungen für Verschleißreparaturen und alle sonstigen wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Entspricht das Fahrzeug den Bedingungen, wird es als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bewertet und darf ein H-Kennzeichen erhalten. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand feststellbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips. Die Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) überprüft und abgenommen werden. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt. Änderungsabnahme (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich. Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft: das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich) die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt. Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. Welche Punkte der KÜS-Prüfingenieur bei einer regulären HU untersucht, können Sie unter Prüfpunkte einsehen.

Dass eine Prüfung des Fahrzeugs ansteht, erkennt der Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette des Kennzeichens, dem Fahrzeugschein oder auf dem Bericht der letzten Hauptuntersuchung. Für die unterschiedlichen im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugtypen gibt es  für die anstehenden Untersuchungen abweichende Fristen.